Sekretariat
Adresse & Kontakt
- Carl-Hahn-Schule Schachtweg 2 38440 Wolfsburg
- 05361 30893-0
- 05361 30893-12
- verwaltung@chs-wob.de
Öffnungszeiten
MO
8 – 12 Uhr
–
DI
8 – 12 Uhr
14 – 16 Uhr
MI
8 – 12 Uhr
–
DO
8 – 12 Uhr
14 – 16 Uhr
FR
8 – 12 Uhr
–
Bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten in den Ferien bei Bedarf vorab telefonisch, da das Sekretariat nicht durchgehend besetzt ist.
Schulleitung
Schulleiterin
- OStD‘ Sabine Fredersdorf-Crome
- 05361 30893 – 0
- 05361 30893 – 12
- fredersdorf-crome@chs-wob.de
Ständige Vertreterin der Schulleiterin
- StD‘ Phöbe Gille-Queck
- 05361 30893 – 0
- 05361 30893 – 12
- gille-queck.phoebe@chs-wob.de
Koordinatorin
Berufsfachschule, Berufseinstiegsschule
- StD‘ Jessica Moryson
- 05361 30893 – 0
- 05361 30893 – 12
- moryson.jessica@chs-wob.de
Koordinator Berufliches Gymnasium, Fachoberschule
- StD Marko Schröder
- 05361 30893 – 0
- 05361 30893 – 12
- schroeder.marko@chs-wob.de
Beratungslehrer
Alles Klar?!?
Probleme mit Lehrern, Mitschülern, Ausbildern, Kollegen, Freunden oder mit den Eltern?
Unzufriedenheit mit schulischen und/oder betrieblichen Leistungen? Fragen zur beruflichen Entwicklung?
Wir bieten Beratung in Fragen des Lernens, Lehrens und Zusammenlebens in der Schule, im Betrieb und zu Hause für Einzelpersonen und Gruppen.
Sprechstunde & Kontakt
- Sprechen Sie uns vor dem Lehrerzimmer an
- nehmen Sie Kontakt über einen Freund/ eine Freundin oder einen Lehrer/ eine Lehrerin Ihres Vertrauens mit uns auf
- nutzen Sie unser Angebot zur Beratung und Mediation
Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie!
Beratungslehrer
- Stefan Doden
- beratung@chs-wob.de
- Sprechzeiten nach Vereinbarung per E-Mail
- Schachtweg 2, Raum B 06 (Erdgeschoss im B-Gebäude)
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist seit dem Schuljahr 2021/22 ein neuer Bestandteil unserer Schule und Ansprechpartner für Schüler*innen, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsbetriebe.
Bei Fragen und Problemen rund um Schule, Ausbildung oder im privaten Bereich steht Ihnen die Schulsozialarbeit gerne zur Seite.
Die Aufgaben der Schulsozialarbeit sind vielfältig und umfassen unter anderem:
- Beratung bei schulischen und privaten Problemen
- Krisenintervention und Einzelfallhilfe
- Mediation in Konfliktsituationen
- Unterstützung bei der Erarbeitung von Zukunftsperspektiven
- Vermittlung von Kontakten zu weiterführenden Hilfssystemen
- Vernetzung mit externen Einrichtungen der Jugendhilfe
- Präventions- und Projektangebote
Jedes Beratungsangebot ist freiwillig und wird vertraulich behandelt (Schweigepflicht)!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Schulsozialarbeiterin auf.
Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (B.A.)
- Daniela Wieck-Gassner
- wieck-gassner@schueler-chs-wob.de
- 05361 30893–19
- Schachtweg 2, Raum B 11 (Erdgeschoss im B-Gebäude)
Inklusion
Die Carl-Hahn-Schule ist inklusive Schule und ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang (s. § 4 Absatz 1, Satz 1 NschG).
Damit dies gut gelingt, bieten wir Ihnen Beratung und schaffen die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Bitte sprechen Sie uns an als …
… Schüler*innen oder Auszubildende,
… Eltern oder Erziehungsberechtigte,
… Ausbildungsbetriebe
bei Fragen …
… zur beruflichen Orientierung für Schüler*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
… zu den Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Schule
wie Barrierefreiheit, technische Hilfsmittel, Nachteilsausgleich, Fördermöglichkeiten, Ansprechpartner u. a.
… zu individuellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.
… zum inklusiven Übergang von allgemeinbildenden Schulen an die Carl-Hahn-Schule.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe an unseren Bildungsangeboten der Berufsschule, des beruflichen Gymnasiums und der Berufsfachschule vom ersten Schultag an gut gelingt.
Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM)
Schulische Eingliederung für Schülerinnen und Schüler mit oder nach langer Erkrankung
Welcome back!
Wir wollen Schülerinnen und Schülern mit oder nach langer Krankheit den Wiedereinstieg in die Schule erleichtern.
Dazu setzen wir an der Carl-Hahn-Schule ab sofort das Schulische Eingliederungsmanagement (SEM) ein, das einen individuell angepassten Wiedereinstieg und einen erfolgreichen Anschluss an das Unterrichtsgeschehen zum Ziel hat.
Die Stadt Wolfsburg hat in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung das Schulische Eingliederungsmanagement (SEM) ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern mit gesundheitlichen Belastungen während oder nach langen Erkrankungen Wege zum erfolgreichen Lernen aufzuzeigen. (Rahmenkonzept – Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM), Stadt Wolfsburg in Kooperation mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung, Braunschweig)
Das Rahmenkonzept des SEM bietet verschiedene Verfahrensschritte und Möglichkeiten, die ein frühzeitiges, strukturiertes und abgestimmtes Vorgehen ermöglichen.
Wann können Sie SEM in Anspruch nehmen?
Sie
- sind lange entschuldigt krank gewesen.
- fehlen regelmäßig 4 – 5 Mal im Monat wegen Krankheit.
- haben eine Erkrankung oder mehrere, die es Ihnen schwermachen, regelmäßig zur Schule zu kommen.
Wie funktioniert SEM?
- Ihre Klassenlehrkraft und die Ansprechpartnerinnen für SEM besprechen mit Ihnen, wie ein Wiedereinstieg aussehen kann.
- Ein Arzt bescheinigt Ihnen, über welchen Zeitraum eine Wiedereingliederung sinnvoll ist.
- Feste schulische Ansprechpartnerinnen begleiten den Wiedereinstieg.
Maßnahmen im SEM
- Stufenweise/ stundenweise Wiedereingliederung (Teilbeschulung)
Ziel: | individuell angepasste Steigerung von Belastungs- und Leistungsfähigkeit nach Plan |
Grundlage: | ärztliches Attest |
Rahmen- bedingungen: | Schülerinnen und Schüler sind bis zur vollständigen Erfüllung des Stundenpensums krankgeschrieben, bzw. partiell krankgeschrieben, wenn eine stundenweise Teilnahme am Unterricht erfolgt bei Teilnahme am Unterricht werden die Leistungen (ggf. unter Berücksichtigung eines Nachteilsausgleiches) voll bewertet |
Möglichkeiten der Durchführung: | langsame Erhöhung der Unterrichtsstunden über mehrere Tage oder Wochen Beschulung an bestimmten Tagen Beschulung in bestimmten Fächern bzw. bei bestimmten Lehrkräften |
Unterstützungs-maßnahmen: | Unterstützung bei der Organisation des Schulalltags (Material, Pläne, Sitzplatz) Unterstützung beim Aufarbeiten der Lernlücken Unterstützung durch Festlegung konkreter Schutzinseln (Personen oder Orte) |
- Nachteilsausgleich
Das Klassenteam/ die Klassenkonferenz berät und entscheidet begründet über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs im Unterrichtsgeschehen. Hier gelten die allgemeinen Regelungen der CHS zum Nachteilsausgleich.
Verfahrensablauf SEM
Informationen:
Bitte wenden Sie sich als Schülerin oder Schüler an Ihre Klassenlehrkraft oder nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf zu:
SEM-Koordinatorin
- Sonja Weiß
- weiss.sonja@schueler-chs-wob.de
- 05361 30 89 3 – 0
SEM-Fallverantwortliche
- Daniela Wieck-Gassner
- wieck-gassner@schueler-chs-wob.de
- 05361 30893–19
- Schachtweg 2, Raum B 11 (Erdgeschoss im B-Gebäude)
Datenschutz
Datenschutzbeauftragte der Carl-Hahn-Schule
- Petra Hein
- hein.petra@chs-wob.de
- 05361 30893-0
- Schachtweg 2 38440 Wolfsburg
Informationen zum Datenschutz an der CHS
Datenschutzvereinbarung der CHS
Hinweise zum Datenschutz für Schülerinnen und Schüler
Beschwerdemanagement
Beschwerde-management
Beschwerdemanagement
Jede Beschwerde ist eine Chance!
Beschwerden gehören zum Schulalltag und sind eine Chance zur Weiterentwicklung in der Schule. Wir nehmen jede Beschwerde als Impuls zur Verbesserung unserer Schule ernst. Beschwerden können als Hinweis auf bisher unerkannte Probleme oder Missstände dienen, die somit im Hinblick auf eine zufriedenstellende Lösung bearbeitet werden können. Offen bearbeitet tragen sie zur Verbesserung der Abläufe und zur Behebung von Störungen bei.
Wir gehen mit Beschwerden konstruktiv und professionell um. Dazu dient dieses systematische Vorgehen.
Einen festgelegten Instanzenweg einzuhalten, kann zur Lösung der aufgetretenen Probleme und gleichzeitigen Entlastung aller Betroffenen beitragen. Auf diese Weise kann die allgemeine Zufriedenheit gesteigert und ein gutes Schulklima erreicht werden. Die Qualität unserer Schule wird so nachhaltig verbessert.
1. Begriffsklärung
Beschwerden sind für uns alle offen angesprochenen negativen Äußerungen über die Schule und in der Schule, die über den formalen Weg an die Lehrkräfte oder die Schulleitung herangetragen werden.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schulordnung und Rechtsstreitigkeiten sowie Dienstpflichtverletzungen sind nicht Gegenstand dieses Beschwerdemanagements.
2. Anlass von Beschwerden
Beschwerden haben in der Schule verschiedene Ursachen. Wir unterscheiden Beschwerden von Lehrkräften/Mitarbeitenden, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Ausbildungsbetrieben.
3. Beschwerden dort bearbeiten, wo sie entstehen („Instanzenweg“)
Die Bearbeitung von Beschwerden bzw. Konflikten muss dort beginnen, wo sie entstehen. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden kann, sind andere Ebenen einzubeziehen. Der erste Schritt ist das direkte Gespräch zwischen den Beteiligten ggf. unter der Beteiligung der Vertreter (Klassen-/ oder Elternvertreter). Sollte dieses erfolglos bleiben, steht für alle Beschwerden in der Regel ein „Instanzenweg“ offen, der einzuhalten ist.
Dabei gilt folgender Grundsatz: Es wird mit den Betroffenen gesprochen und nicht über sie! Im Anhang ist ein Protokollformular beigefügt, das zur Dokumentation des Gespräches hilfreich sein kann.
4. Vereinbarungen/Dokumentation
Auf jeder Ebene des „Instanzenweges“ sind Vereinbarungen zur Konfliktlösung anzustreben, die nach einer angemessenen Zeitspanne überprüft werden. Die angesprochene Instanz ist zur Dokumentation verpflichtet und im Rahmen der Fürsorge auch zur Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarungen.
5. Unterstützung
Unterstützungssysteme, wie z. B. Schüler-/Elternvertretung, Beratungsteam oder SPR, können im Sinne des „Instanzenweges“ in Anspruch genommen werden. Sollte eine von der Beschwerde betroffene Lehrkraft weitere Unterstützung benötigen, ist es Aufgabe der Schulleitung und des SPR, diese im Rahmen der Fürsorgepflicht anzubieten.